Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Korruption, Kartelle, Kinderarbeit, Datenmissbrauch: Immer wieder berichten Medien von Verstößen internationaler oder deutscher Unternehmen. So hatten vor ein, zwei Jahrzehnten beispielsweise Konzerne wie Volkswagen („Bestechungsskandal“), Deutsche Bank („Auslöser der Finanzkrise“) oder Heidelberg Cement („Zementkartell“) mit großen Skandalen Vertrauen eingebüßt, wie etwa das Handelsblatt seinerzeit berichtete. Das hatte rechtliche ebenso wie wirtschaftliche Konsequenzen: Strafen, Verurteilungen, Verlust von Geschäftsbeziehungen oder Kundschaft.
Auch wenn die Geschäftsführung möglicherweise von einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus den eigenen Reihen nichts weiß: Werden aus einem Unternehmen heraus betriebsbezogene Pflichten verletzt, erklärt es haufe.de, „können Geldbußen von bis zu einer Million Euro gegen Führungskräfte und Unternehmensgeldbußen von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden“. Oder höher, zum Beispiel bei Verstößen gegen die DSGVO oder den Data Act.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie den ‚Office Guide‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- vielen neuen Vorlagen für Ihre E-Mails und Briefe zu jedem Anlass,
- top formulierten und garantiert DIN-5008-konformen Musterformulierungen,
- neuen Anregungen, die Ihre Arbeitsabläufe vereinfachen werden.
