Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Das Briefgeheimnis bezieht sich auf schriftliche Nachrichten, also beispielsweise Briefe, Postkarten und Telegramme.
Was beinhaltet das Briefgeheimnis?
Laut § 202 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer unbefugt ein verschlossenes Schriftstück öffnet oder sich auf sonstige Weise vom Inhalt Kenntnis verschafft. Das gilt auch für Schriftstücke, die offen in einem verschlossenen Behältnis liegen. Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt Kenntnis von einer Abbildung verschafft.
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