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Alle Unterlagen von A bis Z, die Sie seit dem Januar 2026 vernichten dürfen

Aufbewahrungsfristen gelten sowohl für Ihre Papier- als auch für Ihre elektronischen Unterlagen. Dieser Beitrag sagt Ihnen, welche Dokument-arten Sie wie lange aufbewahren beziehungsweise speichern müssen. Sehen Sie auf einen Blick, was Sie seit dem 1. Januar 2026 vernichten dürfen.

Redaktionsteam

22.12.2025 · 4 Min Lesezeit

Stichtag 1. Januar 2026: Platz schaffen im digitalen und analogen Archiv

Ob in Papierform oder elektronisch: Manche Dokumente müssen Sie weiter aufbewahren, andere können Sie seit dem 1. Januar 2026 vernichten beziehungsweise löschen.

 

Wichtig: Die in diesem Beitrag genannten Aufbewahrungsfristen beziehen sich ausschließlich auf Unterlagen, die für Steuererklärungen oder Bilanzen relevant sind.

Für Unterlagen wie „Beschwerdebriefe von Kunden“ oder „Angebotsanfragen“ gelten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, da sie nicht steuer- oder bilanzrelevant sind. Bewahren Sie sie so lange auf, wie es für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

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