Stichtag 1. Januar 2026: Platz schaffen im digitalen und analogen Archiv
Ob in Papierform oder elektronisch: Manche Dokumente müssen Sie weiter aufbewahren, andere können Sie seit dem 1. Januar 2026 vernichten beziehungsweise löschen.
Für Unterlagen wie „Beschwerdebriefe von Kunden“ oder „Angebotsanfragen“ gelten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, da sie nicht steuer- oder bilanzrelevant sind. Bewahren Sie sie so lange auf, wie es für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
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