Was zählt als Dienstreise?
Eine Dienstreise ist laut Bundesreisekostengesetz als „Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte“ definiert. Sie muss schriftlich oder per E-Mail angekündigt werden und eine gewisse Distanz umfassen.
Einen Kunden zwei Straßen weiter zu besuchen, zählt nicht als Dienstreise, sondern als Dienstgang.
Auch die reguläre Fahrt an den Arbeitsplatz ist keine Dienstreise, sondern Wegezeit.
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